Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen. Deren Einrichtung ist in Deutschland in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer vorgeschrieben. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Bezeichnung für Elternvertretungen, diese werden je nach Bundesland auch Elternbeirat, Elternrat, Elternausschuss oder Elternpflegschaft genannt.

 

Nach Art. 56 Abs. 6 des Hessischen Grundgesetz haben die Eltern und Erziehungsberechtigten das Recht, an hessischen Schulen die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen.

Die Mitbestimmung reicht von der untersten Ebene als Klassenelternbeirat bis hin zur Landesebene als Landeselternbeirat. Zunächst also können sich Eltern einer Klasse zum Klassenelternbeirat bzw. dessen Vertreter wählen lassen. Dieses Gremium sollte mindestens einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend einberufen und die Mitbestimmung der Elternschaft im Hinblick auf das pädagogische Arbeiten innerhalb der Klasse bzw. die Ausgestaltung einer gewissen Klassenkultur wahrnehmen.

Auf Ebene der gesamten Schulesprechen wir im Falle der gewählten Vertreterinnen und Vertreter, die aus dem Kreise der Klassenelternbeiräte per Wahlen hervorgegangen sind, von den Schulelternbeiräten. Sie vertreten auf Ebene der Schule - z.B. auf den verschiedenen Konferenzebenen - die gesamte Elternschaft einer Schule.

 

Hier auf diesem Bild sehen Sie den gewählten Vorstand des Schulelternbeirates der Ricarda-Huch-Schule.

Links im Bild die erste Vorsitzende Frau Ina Gerber; rechts neben ihr der zweite Vorsitzende Herr Christoph Schäfer.

 

 

© RHS Giessen 2008