

Nach Beendigung der 6.Stunde um 13.00 Uhr gibt es für alle Schülerinnen und Schüler eine Pause, die bis 13.45 Uhr dauert. In dieser Zeit gehen alle Schüler der 5. und 6. Klassen, die an einem nachmittäglichen Unterrichts-, Hausaufgaben- oder Betreuungs- bzw. Freizeitangebot (Sport, Spiele, Arbeitsgemeinschaften) teilnehmen in den Neubau (Haus C) oder auf den Schulhof (Haus B).
Die am warmen Mittagessen teilnehmenden Kinder (Voranmeldung durch Essensvertrag erforderlich! s.u.) treffen sich im Speiseraum und nehmen dort gemeinsam unter Aufsicht ihr warmes Mittagessen ein.
Allen anderen Kindern ist es freigestellt, sich in der Cafeteria aufzuhalten und dort ihr mitgebrachtes Schulbrot zu essen, sich dort eine andere Kleinigkeit (Snacks u. Ä.) oder ein warmes Mittagessen zu kaufen. Auch dort gibt es eine Aufsicht.
Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, dass wir nicht namentlich überprüfen können, ob alle Schülerinnen und Schüler, die an den Nachmittagsangeboten (s.o.) teilnehmen, sich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 13.45 tatsächlich auch auf dem Schulgelände aufhalten. Sichergestellt sind allerdings Aufsichten auf den Schulhöfen der beiden Häuser und in den geöffneten Aufenthaltsräumen.
Ab 14.45 Uhr finden dann die besonderen Angebote – auch unterrichtlicher Art – statt, wie z.B. Proben für ein Musical, Computer, Chor, Sportangebote u. a. Hier müssen wir allerdings darauf hinweisen, dass diese besonderen Angebote nur dann stattfinden können, wenn sich genügend Interessenten dafür melden.
Bei allen Angeboten im Nachmittagsbereich ist für uns soziales Lernen wichtig. Kinder lernen in den verschiedenen Bereichen Verantwortung zu übernehmen und sich in Gruppen zu bewegen. Das Einhalten von Regeln und Respekt vor anderen sowie die Übernahme von Aufgaben für die Gemeinschaft gehören dazu.

Die Anmeldungen für die verschiedenen Bereiche (Warmes Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Spiel- und Sportangebote) sind verbindlich, müssen schriftlich erfolgen (siehe eingeheftete Formblätter) und gelten mindestens für ein Schulhalbjahr. Alle Anmeldungen müssen zu jedem Schuljahr neu erfolgen!
Wir werden dafür sorgen, dass Sie über Abwesenheiten und Auffälligkeiten sofort, ggf. auch telefonisch, verständigt werden. Bitte seien Sie ebenfalls verbindlich: Wenn Ihr Kind verhindert sein sollte, geben Sie ihm zum nächsten Termin eine schriftliche Entschuldigung mit (vgl. Mustervorlage auf der letzten Seite), dann wissen alle Beteiligten, wo sich ihr Kind aufhält und ob alles in Ordnung ist.
Bei der großen Nachfrage nach den freiwilligen Betreuungsangeboten sowie beim fest bestellten warmen Mittagessen, bei der Hausaufgabenbetreuung und/oder den Freizeitangeboten kann kein Platz garantiert werden. Daher bitten wir Sie um zeitige Anmeldung, möglichst bis zum 01.08.2010 schriftlich an das Sekretariat der Schule; dies gilt sowohl für die Kinder der 5. als auch der 6. Klassen.
Wir werden Ihnen dann die Teilnahme am fest gebuchten Mittagessen bestätigen oder Sie über den Platz auf der Warteliste informieren. Frei werdende Plätze werden mit Nachrückern belegt. Sollte Ihr Kind keinen fest gebuchten Platz erhalten haben, so kann es in jedem Falle in der Cafeteria einen (warmen) Imbiss zu sich nehmen.
Hinsichtlich der Teilnahme an den freiwilligen Betreuungsangeboten werden wir die Schülerinnen und Schüler auf aushängenden Teilnehmerlisten über ihre Aufnahme informieren.
Wir freuen uns mit Ihnen auf einen guten Start ins neue Schuljahr und auf eine gute Zusammenarbeit.

Regelungen zum Essensvertrag
Das Essen wird von der Firma Mack „Kindgerechter Mittagstisch“ zubereitet und kostet pro Tag 3,20 €.
Aufgrund vorgegebener Vertragsbedingungen mit der Firma Mack können bei kurzfristigen Essensabsagen in der Regel keine Geldbeträge zurückerstattet werden. Bei längerfristigen Erkrankungen oder Abwesenheit von der Schule werden die nicht eingenommenen Mahlzeiten nicht berechnet. Voraussetzung dafür ist allerdings eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung an das Sekretariat der Schule (mindestens eine Woche vorher).
Der jeweils anfallende Essensbetrag wird in der Regel monatlich zum 8. des nachfolgenden Monats im Lastschriftverfahren abgebucht.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die anstehenden Abbuchungen von Ihrem Konto zu dem vorgegebenen Zeitpunkt auch ausgeführt werden können. Im Fall einer verweigerten Abbuchung müssen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 10.- € in Rechnung stellen. Falls die Abbuchung ein zweites Mal verweigert werden sollte, müssen wir Ihr Kind leider von der Teilnahme am Mittagessen ausschließen und werden den Einzug des ausstehenden Betrages dem Rechtsamt der Stadt Gießen übertragen.
Als Voraussetzung für die Teilnahme muss für jeden/jede Teilnehmer/in bis spätestens zum 01.08.10 eine Kaution von 50.-€ auf das folgende Schulkonto eingezahlt bzw. überwiesen worden sein.
Ricarda-Huch-Schule,
Sparkasse Gießen
Konto-Nr.: 200622293
Bankleitzahl: 513 500 025
Die Kaution wird bei Vertragsende zurückerstattet bzw. mit offenen Beträgen verrechnet.
Da jedoch letztlich nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, kann es passieren, dass Sie trotz rechtzeitiger Anmeldung und fristgerechter Überweisung der Kaution keinen Essensplatz für Ihr Kind erhalten können. In diesem Falle nehmen wir umgehend mit Ihnen persönlich Kontakt auf.
Dieser Vertrag gilt vorerst bis zum 22.12.10 und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Kalendermonat, falls bis zum 15. des laufenden Monats keine schriftliche Kündigung eingegangen ist. Er läuft spätestens zum 25.06.11 automatisch aus.
Dieser Vertrag kann nur schriftlich bei der Schulleitung der Ricarda-Huch-Schule gekündigt werden.

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